Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen.
Seit 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.
Auch die Art der Förderung wurde gesetzlich festgelegt. Ab 01.01.2020 sind 70% für die Pauschalförderung der Selbsthilfe und 30% für die Förderung von Projekten vorgesehen.
Auf dieser Internetseite finden sich grundlegende Informationen für das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V.
Über eine Suchfunktion können die jeweiligen AnsprechpartnerInnen aller Krankenkassen vor Ort ermittelt werden.
Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge sprechen Sie uns gerne an!